Auch Mietautos brauchen Winterreifen
Bei winterlichen Straßenverhältnissen benötigen auch Mietfahrzeuge Winterreifen. Wer ohne wintertaugliche Bereifung ins Rutschen kommt und einen Unfall verursacht, trägt die Verantwortung und haftet für den Schaden. Trotz Vollkaskoschutz kann es dann teuer werden.
Verkehrsminister muss für mehr Klarheit bei Winterreifen sorgen
Jetzt soll auf einmal doch alles ganz schnell gehen: Bundesverkehrsminister Ramsauer will in den nächsten Wochen für mehr Rechtssicherheit in der Straßenverkehrsordnung sorgen! Bislang verlangte eine schwammige Formulierung in § 2 Absatz 3a der StVO von Autofahrern eine an die "Wetterverhältnisse" angepasste Fahrzeugausrüstung.
Winterreifenpflicht 2009
Dank der Abwrackprämie wurden in 2009 mehr als 2 Millionen Fahrzeuge verkauft und diese werden für die kommende Winterreifensaison größtenteils Winterpneus benötigen. Fahrzeughalter, die beabsichtigen keine Winterreifen zu montieren, sollten sich eingehend nochmal mit dem Thema Winterreifenpflicht zu beschäftigen.
Die Situative Winterreifenpflicht zwingt niemanden Winterreifen aufzuziehen, kommt es jedoch mangels Winterreifen zu Verkehrsbehinderungen oder zu einem Unfall, kann der Fahrzeuglenker mit empfindlichen Geldbuße belegt werden.
Die Reifen und Reifenhändler Suchmaschine www.reifensuchmaschine.de empfiehlt allen Fahrzeughaltern: „Sparen Sie nicht am falschen Fleck, einen guten Satz Winterreifen erhalten sie je nach Dimension schon ab 300.-Euro.“
Ohne Winterreifen kann es teuer werden
Ski-Urlauber sollten laut ADAC nicht ohne Winterreifen in die Ferien starten. In den meisten Wintersportländern besteht zumindest zeitweise eine Winterreifenpflicht, oder aber es drohen Geldstrafen, wenn man bei schneebedeckten oder vereisten Straßen mit ungeeigneter Reifen unterwegs ist.
In Frankreich und in Italien können Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Im Aostatal darf man bis zum 20. April nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auch in Slowenien (15. November bis 15. März), Finnland (1. Dezember bis 29. Februar) und Schweden (1. Dezember bis 31. März) besteht eine zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht. Österreich reiht sich im kommenden Jahr ein: Ab dem 1. Januar 2008 müssen bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sein. Schneeketten auf der Antriebsachse als Alternative für Winterreifen sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird. Die neue Verpflichtung gilt jeweils vom 1. November bis zum 15. April.
In der Schweiz, Dänemark und Norwegen besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen wird man aber in der Schweiz erheblich mithaftbar gemacht. Behindert man den Verkehr durch die falschen Reifen, werden Geldbußen verhängt, die nach Aussagen des ADAC im Ausland sehr hoch sein können.
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